Die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel verfügt über insgesamt 567 Haftplätze. Für die Betreuung und Behandlung der Gefangenen stehen insgesamt 6 Diplom-Sozialarbeiter/-innen zur Verfügung. Die Behandlungsangebote des Sozialdienstes bedienen sich der Methoden der Sozialarbeit und umfassen sowohl die soziale Einzelfallhilfe als auch die soziale Gruppenarbeit. Die Arbeit ist ausgerichtet auf eine für den Insassen sinnvolle Ausgestaltung des offenen Vollzuges und auf umfangreiche Hilfsangebote im Rahmen der Entlassungsvorbereitung.Die Arbeit des Sozialdienstes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit internen und externen anderen Diensten. Im einzelnen werden die im folgenden aufgeführten Aufgabenbereiche, die eine Einheit aus Basis- und Schwerpunktaufgaben bilden, wahrgenommen:
Basisaufgaben
- Krisenintervention
- Unterstützung des Gefangenen bei dem Bemühen, seine bürgerlichen und sozialen Rechte wahrzunehmen und seine Pflichten zu erfüllen
- Kontaktaufnahmen zu Angehörigen / nahe stehenden Personen des Inhaftierten zum Zwecke der Förderung von Beziehungen
- Zusammenarbeit mit Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen sowie anderen Einrichtungen und behördlichen Stellen
- Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung
- Hilfe bei dem Erhalt sowie bei der Beschaffung einer Unterkunft
- Beteiligung bei Äußerungen zur vorzeitigen Entlassung sowie zur Anordnung der Führungsaufsicht
Schwerpunktaufgaben
-
Suchtberatung / -behandlung
Die Zahl der Inhaftierten, die Schwierigkeiten im Umgang mit Suchtstoffen haben und in Abhängigkeit davon geraten sind ist auch im offenen Vollzug gestiegen und schafft eine veränderte Ausgangssituation an die Betreuungs- und Behandlungsarbeit. Die Vielfalt von möglichen therapeutischen Interventionen im medizinischen wie im psychosozialen Bereich lassen sich unter den strukturellen Gegebenheiten des offenen Vollzuges gut verwirklichen.Durch die Einrichtung und Ausgestaltung der anstaltsinternen Suchberatung im offenen Erwachsenen-Männer-Vollzug werden folgende Zielvorstellungen verfolgt:
- Gestaltung angemessener vollzuglicher Beratungsbedingungen
- Wissenserhöhung bei Gefangenen und Mitarbeitern
- Motivierung zur Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik
- Klären und Erkennen von Einstellungen und Verhalten im Umgang mit Suchtmitteln im Zusammenhang mit einem allgemein devianten / delinquenten Lebensstil
- Unterstützung und Hilfestellung bei gewünschten und notwendigen Behandlungsmaßnahmen zur Rehabilitation und Reintegration
- Förderung des Willens zu einer gesunden, selbstständigen, eigenverantwortlichen Lebensführung
Mit methodischem Handeln in Form von Einzel- und Gruppenarbeit und einem akzeptierenden und aufsuchenden Behandlungsansatzes wird folgendes Aufgabenprofil umgesetzt:
- Suchtdiagnostik
- Motivationsarbeit
- Bearbeitung des aktuellen Suchtverhaltens / Krisenintervention
- Vermittlung in stationäre und ambulante Therapie
- Vermittlung weiterer ambulanter Hilfen
- Kooperation mit und Vermittlung in externe Suchtberatungsstellen
- Psychosoziale Betreuung der Substituierten
- Fachdienstliche Begleitung einer internen drogenfreien Wohngruppe
- Fachliche Beratung und Information der Bediensteten
-
Soziales Training
Eine der im Strafvollzug angebotenen Möglichkeiten für den Inhaftierten sich mit seinem Vorleben, seinen Straftaten und seiner momentanen Lebenssituation auseinander zu setzen und somit aktiv an der Erreichung des Vollzugszieles gemäß § 2 StVollzG (Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen) mitzuarbeiten, ist die Teilnahme am Sozialen Training. Um möglichst vielen Gefangenen die Möglichkeit einer Teilnahme an dieser Maßnahme einzuräumen, wurde - aufgrund der starken Nachfrage - die ursprünglich vorgesehene Gruppenstärke von 9 auf nunmehr 20-25 Teilnehmer pro Gruppe erhöht. Gegenstand des Sozialen Trainings ist das (Wieder-) Erlernen von sozialakzeptierten, nicht kriminellen Fähigkeiten zur Bewältigung von Alltagssituationen. Mit Hilfe der Gruppe werden unter Anleitung der mit der Durchführung des Sozialen Trainings beauftragten Bediensteten vorhandene Einstellungen und Verhaltensmuster hinterfragt und gegebenenfalls neue Verhaltensmuster entwickelt. Anhand von Rollenspielen werden diese dann in vorgegebenen Problemsituationen eingeübt. Die Dauer der Maßnahme beträgt mindestens 9 Monate. Die Teilnahme am Sozialen Training erfordert daher von jedem Gruppenmitglied ein hohes Maß an Offenheit und Bereitschaft, über die eigenen Lebensverhältnisse, Befindlichkeiten, Bedürfnisse und die Straftat(en) zu sprechen. Kritikfähigkeit und die Bereitschaft Rückmeldungen der übrigen Gruppenmitglieder zu überdenken und aufzuarbeiten, sind daher unbedingte Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Gruppe. Ein einfaches "Absitzen" der Gruppenstunde ist somit nicht möglich und kann im Interesse der mitarbeitswilligen Gruppenmitglieder auch nicht toleriert werden. Bevor also ein Gefangener an der Gruppe teilnehmen kann, müssen mehrere intensive Gespräche mit diesem geführt werden, um herauszukristallisieren, ob er aufgrund seiner Persönlichkeit, seiner sozialen Kompetenz und seiner Kommunikationsfähigkeit tatsächlich für die Teilnahme geeignet ist. Die in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen und Rückmeldungen (auch mit bereits entlassenen Gefangenen sowie Gutachtern und der hiesigen Strafvollstreckungskammer) haben gezeigt, dass eine Teilnahme am Sozialen Training für viele Gefangene eine Hilfestellung nicht nur bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen Situation ist, sondern auch bei den Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer sowie in Gutachten zu einer vorzeitigen Entlassung positive Berücksichtigung findet.
-
Haftvermeidung / -reduzierung
Die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ist unter anderem zuständig für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen für die Landgerichtsbezirke Duisburg, Dortmund, Essen und Bochum. Ersatzfreiheitsstrafen sind von einem Gericht ausgesprochene Geldstrafen , die ersatzweise als Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt vollstreckt werden , wenn sie nicht bezahlt werden .Ausgehend von der Haft als letzter Möglichkeit gilt es festzustellen, ob alle Möglichkeiten der Haftvermeidung beziehungsweise Haftreduzierung ausgeschöpft sind. Möglichkeiten sind u. a. Ratenzahlungsvereinbarungen mit der Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) oder anstelle der Haft , die Geldschuld im Rahmen Gemeinnütziger Arbeit abzutragen. Haftvermeidung ist nicht nur aus Kostengründen ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Justizvollzuges sondern auch unter gesamtgesellschaftlichen Aspekten relevant. Solange Menschen in Lebens- u. Arbeitsbezügen stehen, die stabilisierend wirken , kann eine Haftstrafe dazu führen, dass diese oftmals fragilen Verhältnisse vollends zerstört werden. In Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Trägern der Freien Straffälligenhilfe sind wir bemüht , sämtliche Potentiale mit dem Ziel Haftvermeidung / -reduzierung zu prüfen.
-
Hilfe bei der Schuldenregulierung
Der Bereich der Hilfe bei der Schuldenregulierung nimmt gerade im Strafvollzug ein breites Spektrum ein. In verstärktem Maße werden hier gesellschaftspolitische Entwicklungstendenzen in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit und Straffälligkeit deutlich. Diesbezüglich werden die im folgenden aufgeführten Hilfen angeboten:
- Abklärung und Regulierung von Verbindlichkeiten jeglicher Art, auch Schadenswiedergutmachung
- Kontaktaufnahmen zu Gläubigern
- Kontaktaufnahmen zu Behörden im Rahmen der Erfüllung der Unterhaltspflicht
- Motivationsarbeit in Zusammenarbeit mit anderen Diensten in Bezug auf verantwortlichen Umgang mit Geld und pflichtbewusster Erfüllung von Verbindlichkeiten
- Zusammenarbeit mit externen Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen auch in Bezug auf eine Insolvenzberatung sowie mit Einrichtungen der Straffälligenhilfe, die auch Hilfen bei der Schuldenregulierung nach der Entlassung aus der Haft anbieten – insbesondere in Fällen, bei denen professionelle und juristische Beratung notwendig ist
-
Betreuung ausländischer Gefangenen
Die Anzahl ausländischer Inhaftierter ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Es gilt, Verständigungsschwierigkeiten zu begegnen, kulturelle und religiöse Besonderheiten sowie rechtliche Sonderstellungen zu berücksichtigen. Diesem Rechnung zu tragen erfolgt von hier aus:
- Abklärung ausländerrechtlicher Fragen und Problembereiche
- Kontaktaufnahme und –pflege zu externen, mit der Betreuung ausländischer Bürger befassten Stellen und Einrichtungen der Straffälligenhilfe
-
Ehrenamtliche Betreuung
Die Förderung und Begleitung der ehrenamtlichen Betreuung richtet sich insbesondere an langstrafige Gefangene, die der besonderen Wiedereingliederungshilfen bedürfen.