Die Gefangenen sind nach dem Strafvollzugsgesetz verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung sie auf Grund ihres körperlichen Zustandes in der Lage sind. Ein geregelter Arbeitseinsatz sowie das Angebot der schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Resozialisierung der Inhaftierten. Neben der resozialisierenden Wirkung stellt der Arbeitseinsatz der Gefangenen zudem eine konkrete Behandlungsmaßnahme dar. Die Vollzugsbehörde weist den Gefangenen entsprechend ihrer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen Arbeit zu. Aus der Arbeitspflicht der Gefangenen erwächst der Vollzugsbehörde die Verpflichtung, entsprechende Arbeitsplätze in den Justizvollzugsanstalten einzurichten. Die einzelnen Bereiche umfassen die Arbeitsbetriebe/ Arbeitstherapie, schulische und berufliche Maßnahmen sowie das freie Beschäftigungsverhältnis.
In der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel können die Inhaftierten in folgenden Betrieben arbeiten:
Die berufliche Aus- und Weiterbildung von Gefangenen bildet seit vielen Jahren einen herausragenden Schwerpunkt des behandlerisch ausgestalteten Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen. Diese besondere Gewichtung entspricht dem Bildungsauftrag des Strafvollzugsgesetzes und trägt zugleich der Gegebenheit Rechnung, dass rund 2/3 der erwachsenen Gefangenen bei ihrer Inhaftierung keine abgeschlossene berufliche Qualifikation besitzen und die Mehrzahl von ihnen vor der Inhaftierung beschäftigungslos war bzw. sie zudem überwiegend als Langzeitarbeitslose galten. Zur Verbesserung der Ausgangslage für eine berufliche Reintegration der Gefangenen nach ihrer Entlassung sind in den Vollzugsanstalten unseres Landes Ausbildungs- und Umschulungsplätze in zahlreichen Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsberufen eingerichtet. Hierzu zählen auch Angebote zur Berufsorientierung bzw. -findung und Plätze in Fach- und Übungswerkstätten. Weitere berufliche Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten werden regelmäßig von Gefangenen des offenen Vollzuges im Wege des Freigangs bzw. in Form eines freien Beschäftigungsverhältnisses bei Aus- und Weiterbildungseinrichtungen außerhalb der Vollzugsanstalten genutzt.
Eine aktuelle Übersicht über die beruflichen Bildungsmaßnahmen bietet die Broschüre: