
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ( Männer - offener Vollzug ) ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
- Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bis einschließlich 30 Monate bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden.
- Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
- Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
- Übergangshaus
- Gefangene zur Übernahme in ein freies Beschäftigungsverhältnis, in ein Modell-FBV, einer Selbstbeschäftigung, in Umschulungsmaßnahmen oder der Teilnahme an schulischen/beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.