Schild mit der Beschriftung Personalrat

Bei den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden nach Wahlen Personalvertretungen gebildet. Die Arbeitsgrundlage für den Personalrat ist das Landespersonalvertretungsgesetz.

In der derzeitigen Legislaturperiode setzt sich der Personalrat der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Herr Kemna                    (Personalratsvorsitzender)
  • Herr Bürger          (stellvertretender Personalratsvorsitzender)
  • Herr Steinchen
  • Herr Schweiger
  • Herr Coskun
  • Herr Quassowsky
  • Herr Zacharek
  • Herr Bürger          (Vertreter der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer)