Sie sind Opfer einer Straftat und möchten wissen, welche Rechte Sie haben?
Insbesondere Opfer von Gewalttaten oder Geschädigte, welche oftmals in einer besonderen Beziehung zu dem Gefangenen stehen, können den nachvollziehbaren Wunsch haben zu erfahren, ob und gegebenenfalls wann sie mit einer erneuten Begegnung mit der Täterin oder dem Täter rechnen müssen. Daher können Sie auf schriftlichen Antrag beispielsweise Auskunft über die Inhaftierung sowie deren Beendigung oder über die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen erhalten.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse eine Strafgefangene oder ein Strafgefangener oder Sicherungsverwahrter verfügt oder wo die Person plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug an. Diese Maßnahme richtet sich u.a. an Opfer oder deren Angehörige. Entscheidend sind der Wunsch der Beteiligten nach einer Vermittlung und das Vorliegen von Grundvoraussetzungen für einen Täter-Opfer Ausgleich.
An wen kann ich mich wenden?
Hier stehen Ihnen geschulte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unterstützend zur Verfügung:
In der JVA Castrop-Rauxel steht Ihnen folgende Ansprechperson für Ihre Belange zur Verfügung:
Sarah-Louise Grabert Telefonnummer: 02305 983 476
Weitere Informationen zu Opferrechten und Opferhilfeeinrichtungen können Sie hier finden:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um eine allgemeine Information handelt, die Rechtslage und Möglichkeiten stark vereinfacht darstellt. Jede Anfrage wird geprüft. Eine Zusage der gewünschten Informationen im konkreten Einzelfall kann daher an dieser Stelle nicht erfolgen.