Aktenstapel

Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ( Männer - offener Vollzug ) ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ersatzfreiheitsstrafe (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
  • Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) bis einschließlich 30 Monate bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden.
  • Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
  • Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
  • Übergangshaus
  • Gefangene zur Übernahme in ein freies Beschäf­tig­ungs­verhältnis, in ein Modell-FBV, einer Selbstbeschäftigung, in Umschulungsmaßnahmen oder der Teilnahme an schulischen/beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.