Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, sind in den Justizvollzugsanstalten Bedienstete verschiedener Fachrichtungen tätig.

Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) geregelt:

"Für jede Anstalt ist die erforderliche Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten, insbesondere des medizinischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Dienstes, des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwaltungsdienstes, des Werkdienstes sowie der Seelsorge, vorzusehen." (96 Absatz 2 StVollzG NRW).

Für den Jugendstrafvollzug ist der Einsatz im Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (JStVollzG NRW) geregelt:

„Den Anstalten werden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang geeignete Bedienstete zur Verfügung gestellt.“ (§ 62 Absatz 2 Satz 1 JStVollzG NRW).

Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen:

Allgemeiner Vollzugsdienst Quelle: Bilddatenbank Justiz
Allgemeiner Vollzugsdienst

Der auf Behandlung und Resozialisierung ausgerichtete Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel benötigt qualifizierte und engagierte Bedienstete. Die im allgemeinen Vollzugsdienst  (der größten Berufsgruppe in der Anstalt) tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den meisten Kontakt mit den Gefangenen. Ihre Tätigkeit ist wesentlich vielseitiger, aber auch schwieriger als es sich diejenigen vorstellen, die den Alltag im Gefängnis aus dem Kino oder dem Fernsehen zu kennen glauben.

Zum einen wirken sie als Betreuer in einem Team bei der Behandlung mit und müssen gleichzeitig für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt sorgen. Zum anderen sind sie auch eingesetzt als Pforten-, Küchen-. Kammerbedienstete, als Bedienstete im Fahrdienst und (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Krankenpflegedienst. Hinzu kommt die Freizeitgestaltung und der Sport für Gefangene. Auch der Arbeitseinsatz der Gefangenen innerhalb und außerhalb der Anstalt muss geregelt werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt allerdings in der Betreuung von Gefangenen, in der Regel in Gruppen zu ca. 10 Inhaftierten.

Für die Betreuungsarbeit ist es besonders wichtig, möglichst viele und genaue Kenntnisse über die Persönlichkeit und die Lebensumstände eines Gefangenen zu erlangen. Daher führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes viele Gespräche mit den  Gefangenen und werten die Gefangenenpersonalakten aus. Die Kontaktaufnahme zu Angehörigen und  zu Behörden (Arbeits- und Sozialämtern pp.) gehören ebenso dazu wie das Abgeben schriftlicher Stellungnahmen über das Verhalten der Gefangenen und deren Entwicklung während der Inhaftierung, wenn es um die Frage einer Bewährungsentlassung geht. Oft müssen vor einer Entlassung auch noch Personal- und Arbeitspapiere beschafft werden oder die Gefangenen benötigen  Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz.

Das Ganze will auch noch dokumentiert und in den Akten festgehalten werden. Auch das macht der allgemeine Vollzugsdienst unter Zuhilfenahme moderner Informationstechnik.

Für die Bediensteten ist es Pflicht, sich durch regelmäßigen Sport körperlich fit zu halten und sich durch Erlernen sog. "Sicherungstechniken" in Gefahrensituationen ohne Waffen verteidigen zu können. Obwohl wir in unserer Anstalt des offenen Vollzuges von Schusswaffen keinen Gebrauch machen, soll jeder Bedienstete mit der Handhabung der Schusswaffen vertraut sein. Man muss auch damit rechnen, in anderen Anstalten mit höherem Sicherheitsbedürfnis (auch vorübergehend) Dienst tun zu müssen; dann muss man mit Schusswaffen umgehen können.

Da eine Justizvollzugsanstalt rund um die Uhr in Betrieb ist, verrichten die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes Wechseldienst einschließlich Wochenend- und Feiertagsdienst. Mehrmals im Jahr werden sie auch zum Nachtdienst herangezogen.

Werkdienst

Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten als ausgebildete Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meister die Betriebe der Arbeitsverwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Die Angehörigen dieser Laufbahn haben zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 1 und § 6 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes NRW. Sie tragen zum Erreichen des Vollzugzieles (Resozialisierung) und zum Schutz der Allgemeinheit bei.
  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
  • Anleitung der Gefangenen in den Betrieben.
  • Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.
  • Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben, in denen eine besondere Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird.
  • Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
  • Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten.
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.

Die Betreuung, Behandlung und Erziehung der Gefangenen erfordern unterschiedlich qualifizierte Berufsgruppen. Neben dem Allgemeinen Vollzugsdienst werden für das Erreichen der Ziele des Vollzuges auch „Spezialisten" benötigt. Diese sind in den besonderen Fachdiensten organisiert. Fachdienste sind der Psychologische Dienst, der Sozialdienst, der Pädagogische Dienst, der Seelsorgliche Dienst, der Ärztliche Dienst und der Erziehungswissenschaftliche Dienst. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Fachbereiche leisten u.a. Hilfestellungen bei Problemen der Gefangenen, ermöglichen Kontakte, führen Bildungsmaßnahmen durch, machen therapeutische Angebote und ermöglichen (medizinische) Behandlung. In enger Abstimmung mit den weiteren Bediensteten der Justizvollzugsanstalt verfolgen sie das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Fachdienste in der JVA Castrop-Rauxel:
  • Ordner Psychologischer Dienst
    In der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel ist der Psychologische Dienst mit einer Dipl. Psychologin besetzt.
  • Ordner Seelsorglicher Dienst
    Die Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel wird verantwortet von den beiden großen christlichen Kirchen durch ihre Seelsorgerin / ihren Seelsorger vor Ort:
  • Ordner Sozialdienst
    Die soziale Betreuung der Gefangenen wird in der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel von vier Sozialarbeiterinnen/arbeitern gewährleistet
Verwaltungsdienst

Der Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist u. a. für organisatorische, administrative und vollzugsliche Abläufe verantwortlich.
Neben den unmittelbar die Gefangenen betreffenden Verwaltungsaufgaben ist er insbesondere für die Verwaltung des Personals, der Haushaltsmittel, der Arbeitsbetriebe sowie für die Sicherheit der Vollzugsanstalten zuständig.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, sind im Verwaltungsdienst der Justizvollzugsanstalten verschiedene Laufbahngruppen vertreten: Der Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Verwaltungsdienst), der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), und der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst).

Die Angehörigen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind zum Beispiel als Leiterin oder Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle oder der Zahlstelle im Einsatz. Von Angehörigen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, werden die Leitungsfunktionen in der Arbeitsverwaltung, der Bauverwaltung, der Haushaltsabteilung oder der Abteilung Sicherheit und Ordnung wahrgenommen. Sie stellen auch die Verwaltungsleitung der Justizvollzugsanstalt.

Angehörige des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes und zweites Einstiegsamt, sind auch als Vollzugsabteilungsleiter/-innen tätig. Sie sind insoweit eigenverantwortlich zuständig für die Vollzugsgestaltung in einer ihnen zugewiesen Vollzugsabteilung und wirken damit aktiv am Erreichen der Vollzugsziele mit.

Die Anstaltsleitung gehört der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an.

Neben den Beamtinnen und Beamten in den vorgenannten Laufbahnen sind in den verschiedenen Verwaltungsdienststellen der Justizvollzuganstalten regelmäßig auch Tarifbeschäftigte eingesetzt.