aufgeschlossen
zugewandt
innovativ

 

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Wenn Sie sich bis hierher durchgeklickt haben, wissen Sie schon, dass der moderne Strafvollzug in Nordrhein Westfalen nichts mehr zu tun hat mit gestreifter Gefangenenkleidung, Pritsche und Blechnapf. Schön, dass Sie mehr wissen wollen!

Richtig ist, dass die Geschichte des Strafvollzuges uns lehrt:

Mauern, Gitter, Zäune und Stacheldraht haben die Gesellschaft in Jahrhunderten nicht entkriminalisiert. Es ist nicht gelungen, den einzelnen Straftäter durch Wasser, Brot und Tütenkleben zu einem rechtstreuen Mitmenschen zu erziehen. Natürlich könnten wir -wie das auch heute noch vielerorts passiert- Rechtsbrecher für die im Urteil angegebene Dauer relativ preisgünstig und sehr sicher „wegschließen“. Aber irgendwann ist jede Strafzeit zu Ende. Und dann? Niemand wird behaupten wollen, danach sei der Verurteilte geläutert, die Welt wieder sicher und in Ordnung.

Das Strafvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) gibt uns einen klaren Auftrag:

Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Ziel, Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§1 StVollzG NRW).

Was machen wir also heute?

Wir setzen alles daran, Gefangene fit zu machen für ein straffreies Leben.

Wir in der JVA Castrop-Rauxel gehen davon aus, dass der kontrollierte Umgang mit Freiheiten den besten Resozialisierungserfolg bringt. Da wir eine Anstalt des offenen Vollzuges sind, ergibt sich eine breite Palette von Möglichkeiten der Erprobung in Freiheit. Hierzu und zu allen anderen Fragen, die Sie haben, geben wir Ihnen gerne eine Antwort. Über unsere Internetseite, per E-Mail, per Brief oder in einem Telefonat. Also: Schauen Sie hin, schreiben Sie uns oder sprechen Sie uns an.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse!

 

Die Leiterin der JVA Castrop-Rauxel

Beate Wandelt