Von der offenen Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel aus haben erwachsene männliche Strafgefangene die Möglichkeit, an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bei freien Bildungsträgern außerhalb der Anstalt - in freien Betrieben der öffentlichen Bildungseinrichtungen - teilzunehmen.  Je nach Interesse und Eignung der Gefangenen ist die Teilnahme an grundsätzlich jeder Berufsausbildung oder Weiterbildung möglich, sofern die Ausbildungsstätte von hier aus im täglichen Pendel zu erreichen ist (Trainings- und Orientierungsmaßnahmen, Berufsfindung- und Feststellungsmaßnahmen, Profilingmaßnahmen, Lehren, Umschulungen, Fortbildungen, Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen, usw.). Somit sind die Angebote der hiesigen Anstalt immer dem derzeitigen Arbeitsmarkt angepasst. Voraussetzung für die Teilnahme an einer beruflichen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme von hier aus sind die Eignung zum offenen Vollzug und die Zulassung zum Freigang. Des Weiteren muss die Finanzierung (Förderung) der Maßnahme gesichert sein. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist eine Verlegung hierher auch in Abweichung vom Vollstreckungsplan möglich. Für die Prüfung von beruflichen Bildungsmaßnahmen ist zunächst immer die Anstalt zuständig, in welcher sich der Gefangene gerade befindet. Auch besteht die Möglichkeit, dass in Freiheit begonnene Ausbildungsverhältnisse während der Inhaftierung von hier aus fortgesetzt werden können. Dies ist vorab mit der zuständigen Vollstreckungsbehörde (Merkblätter liegen dort aus) abzuklären.

Intern bietet die JVA Castrop-Rauxel eine IHK-Zertifizierte modulare Qualifizierungsmaßnahme zum Küchenhelfer an. Sie besteht aus 6 Bausteinen und dauert ca. 17 Monate.

Den an Bildungsmaßnahmen interessierten Gefangenen steht zu Fragen der beruflichen Bildung in der hiesigen Anstalt der Koordinator für schulische und berufliche Bildung Herr Selisky (Telefon 02305 983-620) beratend für die organisatorische Planung und Vorbereitung beruflicher Bildungsmaßnahmen zur Seite. Der Koordinator  für schulische und berufliche Bildung der hiesigen Anstalt arbeitet insbesondere eng mit der Agentur für Arbeit in Castrop-Rauxel und den sonst in Betracht kommenden Stellen, welche mit Angelegenheiten der der beruflichen und schulischen Weiterbildung befasst sind, zusammen.

Weitere Informationen sind dem Internetportal der Justiz Nordrhein-Westfalen www.justiz.nrw.de Externer Link zu entnehmen.

Die berufsorientierte Bildungskonzeption wird flankiert durch eine im Rahmen des vollzuglichen Programms  "Übergangsmanagmant B5"  von Agenturen für Arbeit, Arbeitgebern, Bildungsträgern, Einrichtungen der Straffälligenhilfe und anderen externen Institutionen unterstützte arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung. Ziel ist die Vermittlung von adäquaten Arbeitsplätzen.

Auch dem Bereich der schulischen Bildung kommt im Strafvollzug eine wichtige Funktion zu. Ein großer Teil der in den nordrhein-westfälischen Vollzugsanstalten einsitzenden Gefangenen, verfügt nicht über eine abgeschlossene Schulbildung.   Der offene Vollzug der JVA Castrop-Rauxel bietet geeigneten Gefangenen die Möglichkeit jegliche Art des Schulbesuchs, durch Anbindung an externe Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen pp.,  z.B. mit den Schwerpunkten Integration, Grundbildung, höherer Schulabschluss, Hochschulstudium. Auskunft erteilt zu diesem Thema ebenfalls der Koordinator für schulische und berufliche Bildung.